

                         SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG


LESEN SIE VOR VERWENDUNG DER SOFTWARE ALLE BEDINGUNGEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG SORGFLTIG DURCH

DIESE SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG (NACHSTEHEND "VEREINBARUNG" GENANNT) IST EINE RECHTSGLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUFER DER SOFTWARE (NACHSTEHEND "KUFER" GENANNT) UND THOMSON MULTIMEDIA (NACHSTEHEND "THOMSON" GENANNT). DURCH VERWENDEN UND INSTALLIEREN DER SOFTWARE ODER KLICKEN AUF DIE ANNAHMESCHALTFLCHE DER SOFTWARE (BZW. VON THOMSON BEREITGESTELLTER AKTUALISIERTER VERSIONEN, NACHSTEHEND "SOFTWARE" GENANNT) VERPFLICHTET DER KUFER SICH, ALLE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG EINZUHALTEN.

1.  Lizenzgewhrung. Die Software und jede im Lieferumfang enthaltene Dokumentation (nachstehend "Dokumentation" genannt) werden dem Kufer gem der in dieser Vereinbarung aufgefhrten Bedingungen lizenziert. Vorbehaltlich dieser Bedingungen gewhrt Thomson hiermit dem Kufer ein nicht ausschlieliches, nicht bertragbares Recht, die Software und Dokumentation zu verwenden. Der Kufer ist berechtigt, die Software auf einem einzigen Computer in dem Land, in dem der Kufer die Software erworben hat bzw. in den Lndern, in die die Software rechtsmig exportiert wird, zu installieren. Die Software wird auf einem einzigen Computer verwendet, wenn sie im permanenten oder temporren Speicher des Computers installiert ist. Die Software wird auf mehreren Computern verwendet, wenn:
    (a) die Software auf einem einzigen Computer installiert ist und mindestens eine Kopie der Software auf mindestens einem weiteren Computer installiert ist oder
    (b) die Software in der Speichervorrichtung eines Netzwerkservers installiert ist und an mindestens zwei Computer verteilt wird. Wenn die Software auf mehreren Computern verwendet wird, muss der Kufer eine separate Softwarelizenz fr jeden dieser Computer erwerben, es sei denn, der Kufer hat eine Lizenz erworben, die ausdrcklich die Nutzung auf mehreren Computern erlaubt, und der Kufer infolgedessen berechtigt ist, die Software auf der in der Lizenz genannten Anzahl von Computern zu verwenden.

2.  Nutzungsbeschrnkungen. Der Kufer darf die Software und Dokumentation nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Thomson ndern oder bersetzen. Der Kufer darf die Software nicht zurckentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder in sonst irgendeiner Form versuchen, den Quellcode der Software neu zu erstellen. Der Kufer ist nicht berechtigt, Komponenten der Software von der Software zu trennen.

3.  Vervielfltigungsbeschrnkungen. Der Kufer ist nicht berechtigt, Kopien von der Software oder von der Dokumentation zu erstellen. Der Kufer ist allerdings berechtigt, ausschlielich fr Sicherungszwecke eine vollstndige Kopie der Software und Dokumentation zu erstellen, vorausgesetzt diese Kopie enthlt den Vermerk "Copyright Thomson". Der Kufer ist nicht berechtigt, Online- oder elektronische Dokumentation zu drucken, es sei denn, diese Dokumentation wird ausschlielich zu Wartungs-, Betriebs- oder Trainingszwecken gedruckt.

4.  Weitergabebeschrnkungen. Der Kufer ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Thomson nicht berechtigt, die gesamte oder Teile von der Software und Dokumentation bzw. Kopien von diesen zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen oder auf sonst irgendeine Art weiterzugeben. Der Kufer ist nicht berechtigt, fr die unter diesem Vertrag gewhrten Rechte oder Teile davon, Unterlizenzen zu vergeben bzw. die Rechte oder Teile davon abzutreten, zu bertragen, zu vermieten, zu leasen oder in sonst irgendeiner Form weiterzugeben.

5.  Eigentum und Urheberrecht. Der Kufer hat unter dieser Vereinbarung keinerlei Eigentumsrechte in oder an der Software und der Dokumentation bzw. zugehrigen Patenten, Patentanmeldungen, Urheberrechten, Marken bzw. sonstigen geistigen Eigentumsrechten erworben. Unter dieser Vereinbarung hat der Kufer ausschlielich Eigentumsrechte in und an den physischen Medien erworben, auf denen die Software und die Dokumentation aufgezeichnet oder festgehalten ist.  Alle Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte in oder an der Software, der Dokumentation und aller Kopien davon bleiben im Besitz von Thomson, seinen Lizenzgebern sowie deren Lizenzgebern, mit Ausnahme der Rechte, die dem Kufer ausdrcklich unter dieser Vereinbarung bzw. anderweitig von Thomson gewhrt werden. Die Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte von Thomson sind durch anwendbares Urheberrecht und internationale Abkommen geschtzt. Die Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte von Thomson-Lizenzgebern sowie deren Lizenzgebern knnen durch anwendbares Urheberrecht und internationale Abkommen geschtzt sein.

6.  Kndigung. Der Gltigkeitszeitraum dieser Vereinbarung beginnt mit der ersten Verwendung der Software durch den Kufer und endet mit der Kndigung dieser Vereinbarung. Wenn irgendeine der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen nicht vom Kufer eingehalten wird:
    (a) wird diese Vereinbarung automatisch gekndigt und
    (b) muss der Kufer ungeachtet einer solchen Kndigung
        (i) die Software und alle davon existierenden Kopien vernichten bzw. dauerhaft lschen und
        (ii) die Dokumentation und alle davon existierenden Kopien vernichten.
    (c) Thomson ist berechtigt, auf einige oder alle der unter anwendbarem Recht zur Verfgung stehenden Rechtsbehelfe zurckzugreifen. Der Kufer ist ferner berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit zu kndigen, indem er
        (i) die Software und alle davon existierenden Kopien vernichtet oder dauerhaft lscht und
        (ii) die Dokumentation und alle davon existierenden Kopien vernichtet.

7.  AUSSCHLUSS DER GEWHRLEISTUNG. DIE SOFTWARE WIRD DEM KUFER WIE BESEHEN UND OHNE GEWHRLEISTUNG, SEI SIE AUSDRCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF, JEDE KONKLUDENTE GEWHRLEISTUNG DER HANDELSBLICHKEIT UND EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ZUR VERFGUNG GESTELLT.

In einigen Gerichtsbarkeiten findet der vorstehende Ausschluss von Gewhrleistung u. U. keine Anwendung, sodass vorstehender Ausschluss fr den Kufer nicht gilt. Der Kufer besitzt u. U. etwaige sonstige Garantieansprche, die sich in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten unterscheiden knnen.

Thomson kann dem Kufer von Zeit zu Zeit aus freier Entscheidung kostenlose bzw. kostenpflichtige Aktualisierungen der Software oder Dokumentation zur Verfgung stellen. Dies begrndet keinerlei Gewhrleistungspflichten fr Thomson.

8.  AUSCHLUSS VON SCHDEN. THOMSON, SEINE LIZENZGEBER ODER DEREN LIZENZGEBER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FR SCHDEN ODER SONSTIGE SCHADENSANSPRCHE WELCHER ART AUCH IMMER, DIE DEM KUFER AUS DER NUTZUNG ODER NICHTNUTZBARKEIT DER SOFTWARE ODER DOKUMENTATION ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF, SCHDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, VERLUST VON GESCHFTSABSCHLSSEN ODER GEWINNMGLICHKEITEN SOWIE SPEZIELLE, ZUFLLIGE ODER FOLGESCHDEN ODER SCHADENSERSATZ BZW. RECHTSKOSTEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER NICHTNUTZBARKEIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN THOMSON, SEINE LIZENZGEBER UND DEREN LIZENZGEBER VON DER MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN UNTERRICHTET WURDEN.

    In einigen Gerichtsbarkeiten findet der vorstehende Auschluss oder die Beschrnkung von
    zuflligen oder Folgeschden mglicherweise keine Anwendung, sodass vorstehender Ausschluss
    bzw. vorstehende Beschrnkung fr den Kufer nicht gilt.

9.  Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt der Rechtsprechung Frankreichs und wird in bereinstimmung dieser Rechtsprechung ausgelegt. Gesetzeskollisionen werden dabei nicht rechtswirksam.

10. Sonstige Bedingungen. Fr den Kufer knnen zustzliche oder andere Bedingungen gelten, sofern dazu eine schriftliche Vereinbarung vom Verkufer der Software, d.h. Thomson, seinen Lizenzgebern und/oder deren Lizenzgebern vorliegt.

